Sicherheit

in jeder Straßenlage

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

An alle diejenigen, die gewerblich Personen und Güter befördern, stellt der Gesetzgeber besondere Anforderungen. Wir informieren Sie gern über die gesetzlichen Bestimmungen und darüber, wie Sie Ihre Fahrerlaubnis auf dem neuesten Stand halten können.

 

Seit dem 1. Oktober 2006 ist das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) in Kraft getreten.

Alle Busfahrer und Busfahrerinnen, die ein Fahrzeug mit mehr als acht Fahrgastplätzen  gewerblich fahren und bis zum 10.09.2008 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und alle Lkw- Fahrer *), die ein Fahrzeug mit mehr als 3,5t. zGM gewerblich fahren und bis zum 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, müssen alle fünf  Jahre die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung von mindestens 35 Stunden á 60 Minuten in drei Kenntnisbereichen nachweisen.

 

Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen, die gewerblich Personen oder Güter befördern möchten und die ihre Bus-Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen nach dem 10.09.2008 bzw. ihre Lkw-Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t. zGM nach dem 10.09.2009 erworben haben, müssen eine Prüfung bei der zuständigen IHK absolvieren,  um ihre Qualifikation nachzuweisen (Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation).

 

Die Berufskraftfahrer-Qualifikation erstreckt sich über drei Kenntnisbereiche, die in mindestens einer 35 stündige Weiterbildung alle fünf Jahre vermittelt werden. Die Inhalte der Kenntnisbereiche werden in fünf mal sieben Zeitstunden unterrichtet. Deshalb hat sich der Begriff  der „5 Module“ durchgesetzt.

Alle Berufskraftfahrer, die im Besitz der Fahrerlaubnis Bus und LKW sind, benötigen ebenfalls nur eine mindestens 35-stündige Weiterbildung in den drei Kenntnisbereichen, nicht in jeder Fahrerlaubnis-Klasse. Es ist aber zu empfehlen,  in der Klasse, in der man sich überwiegend im Straßenverkehr bewegt, an einer Fortbildung teilzunehmen.

 

*)In die Grundqualifizierungspflicht fallen auch Inhaber der Klasse BE, die diese Fahrerlaubnis vor dem

19.01.2013 erstmals erworben haben und Zugkombinationen führen, die seit dem 19.01.2013 der Klasse C1E

zugeordnet werden. Wurde die Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 10.09.2009 erworben, gilt der Fahrer durch

Besitzstand bereits als grundqualifiziert.

 

Die Weiterbildung werden als Tagesseminare  1 x 7 Std. á 60 Minuten angeboten.

Anlage 1 BKrFQV (zu § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1)

Liste der Kenntnisbereiche

 

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

1.1

Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung, Drehmomentkurven, Leistungskurven, spezifische Verbrauchskurven eines Motors, optimaler Nutzungsbereich des Drehzahlmessers, optimaler Drehzahlbereich beim Schalten.

 

1.2

Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen, insbesondere: Zweikreisbremsanlage mit pneumatischer Übertragungseinrichtung, Grenzen des Einsatzes der Bremsanlagen und der Dauerbremsanlage, kombinierter Einsatz von Brems- und Dauerbremsanlage, optimierte Kombination von Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung, Einsatz der Trägheit des Kraftfahrzeugs, Einsatz der Bremsanlagen im Gefälle, Verhalten bei Defekten.

 

1.3

Ziel: Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse gemäß den Nummern 1.1 und 1.2.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

1.4

Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs, insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggeräts, Abdecken mit einer Plane und Entfernen der Plane.

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

1.5

Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste, insbesondere: richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegungen des Kraftomnibusses, rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, Positionierung auf der Fahrbahn, sanftes Abbremsen, Beachtung der Überhänge, Nutzung spezifischer Infrastrukturen (öffentliche Verkehrsflächen, bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehaltene Verkehrswege), angemessene Prioritätensetzung im Hinblick auf die sichere Steuerung des Kraftomnibusses und die Erfüllung anderer Aufgaben, Umgang mit den Fahrgästen, Besonderheiten der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen (Behinderte, Kinder).

 

1.6

Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses, insbesondere: bei der Fahrt auf den Kraftomnibus wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Fahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftomnibusses oder einer Kombination, Verteilung der Ladung, Auswirkungen der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt.

 

 

2. Anwendung der Vorschriften

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

2.1

Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 561/2006 und Nr. 165/2014; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

2.2

Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

2.3

Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr, insbesondere: Beförderung bestimmter Personengruppen, Sicherheitsausstattung in Kraftomnibussen, Sicherheitsgurte, Beladen des Kraftomnibusses.

 

 

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

3.1

Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, insbesondere: Typologie der Arbeitsunfälle in der Verkehrsbranche, Verkehrsunfallstatistiken, Beteiligung von Lastkraftwagen/Kraftomnibussen, menschliche, materielle und finanzielle Auswirkungen.

 

3.2

Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen, insbesondere: allgemeine Information, Folgen für die Fahrerin oder den Fahrer von Kraftfahrzeugen, Vorbeugungsmaßnahmen, Checkliste für Überprüfungen, Rechtsvorschriften betreffend die Verantwortung der Unternehmer.

 

3.3

Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen, insbesondere: Grundsätze der Ergonomie: gesundheitsbedenkliche Bewegungen und Haltungen, physische Kondition, Übungen für den Umgang mit Lasten, individueller Schutz.

 

3.4

Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung, insbesondere: Grundsätze einer gesunden und ausgewogenen Ernährung, Auswirkungen von Alkohol, Arzneimitteln oder jedem Stoff, der eine Änderung des Verhaltens bewirken kann, Symptome, Ursachen, Auswirkungen von Müdigkeit und Stress, grundlegende Rolle des Zyklus von Aktivität/Ruhezeit.

 

3.5

Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen Verhalten in Notfällen: Einschätzung der Lage, Vermeidung von Nachfolgeunfällen, Verständigung der Hilfskräfte, Bergung von Verletzten und Leistung erster Hilfe, Reaktion bei Brand, Evakuierung von Bussen und Lastkraftwagen, Gewährleistung der Sicherheit aller Fahrgäste, Vorgehen bei Gewalttaten, Grundprinzipien für die Erstellung der einvernehmlichen Unfallmeldung.

 

3.6

Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt, insbesondere: Verhalten des Fahrers und Ansehen des Unternehmens: Bedeutung der Qualität der Leistung der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen für das Unternehmen, unterschiedliche Rollen der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, unterschiedliche Gesprächspartner der Fahrerin oder des Fahrers von Kraftfahrzeugen, Wartung des Fahrzeugs, Arbeitsorganisation, kommerzielle und finanzielle Konsequenzen eines Rechtsstreits.

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

3.7

Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Kraftverkehr im Verhältnis zu bestimmten Verkehrsmitteln (Wettbewerb, Verlader) unterschiedliche Tätigkeiten im Kraftverkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr, Transporthilfstätigkeiten), Organisation der wichtigsten Arten von Verkehrsunternehmen oder Transporthilfstätigkeiten, unterschiedliche Spezialisierungen (Tankwagen, Kühlwagen usw.), Weiterentwicklung der Branche (Ausweitung des Leistungsangebots, Huckepackverkehr, Subunternehmer usw.).

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

3.8

Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung, insbesondere: Personenverkehr im Verhältnis zu den verschiedenen Verkehrsmitteln zur Beförderung von Personen (Bahn, Personenkraftwagen), unterschiedliche Tätigkeiten im Personenverkehr, Überschreiten der Grenzen (internationaler Personenkraftverkehr), Organisation der wichtigsten Arten von Unternehmen im Personenverkehr.

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