Sicherheit
in jeder Straßenlage
Trecker-klassen – L, T
L
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einen bbH von max. 40km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende-Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter | 16 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
keine |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Theorie |
Prüfung |
Theorie |
t
- Zugmaschinen, mit einen bbH von max. 60 km/h,
-
selbstfahrende-Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,
Mindestalter |
16 Jahre für bbH bis 40 km/h 18 Jahre für bbH über 40 km/h bis 60 km/h |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
AM, L |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Theorie und Praxis |
Prüfung |
Theorie und Praxis |
Kontakt
Fahrschule Nevermann
Widumstr.11
33378 Rheda-Wiedenbrück
M. 0 174 - 710 82 86
T. 0 52 42 - 970 99 22
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