Sicherheit

in jeder Straßenlage

Motorrad-klassen – Mofa / AM / A1 / A2 / A

Mofa

Einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor oder Kleinrafträder, maximal 25km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50cm³ oder Elektromotor

 

Mindestalter 15 Jahre
Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

keine

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie

 

Ausbildung

6 Doppelstunden im Mofakurs oder mit den Fahrschülern der Klasse AM, A1, A2 oder A zusammen.

90 Minuten praktische Grundausbildung

 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW: bei Verbrennungsmotoren mit max. 50cm³

 

Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

keine

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Sehtest,  Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff

2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125cm³; Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,1 kW/kg.

 

Mindestalter 16 Jahre
Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

AM

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Sehtest,  Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung / Leermasse max. 0,2 kW/kg.

!!Achtung!!  Mit der Klasse A2 dürfen nur noch solche Krafträder bis max. 35kW gefahren werden, deren ursprüngliche Leistung (vor der Drosselung) maximal 70kW betrug.

 

Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

A1, AM

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Sehtest,  Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Aufstieg von Klasse A1 auf A2

Wenn mindestens 2 Jahre Vorbesitz der niedrigeren Klasse gegeben ist, ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Bevor der Bewerber jedoch zur Prüfung vorgestellt werden darf, müssen wir uns davon überzeugen dass die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind.

 

Wenn der Vorbesitz noch nicht seit 2 Jahren besteht ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45km/h.

 

Mindestalter 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

A2, A1, AM

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Sehtest,  Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

 

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Aufstieg von Klasse A2 auf A

Wenn mindestens 2 Jahre Vorbesitz der niedrigeren Klasse gegeben ist, ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Bevor der Bewerber jedoch zur Prüfung vorgestellt werden darf, müssen wir uns davon überzeugen dass die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind.

 

Wenn der Vorbesitz noch nicht seit 2 Jahren besteht ist die Anzahl der Sonderfahrten reduziert auf:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Kontakt

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