Sicherheit

in jeder Straßenlage

PKW-Klassen – B / BF17 / B96 / BE

B / BF17

Kraftwagen bis 3,5t zGM und max. 8 Sitzplätzen zzgl. Fahrer

  • Mitführen von Anhängern:
    • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
    • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt

 

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Begleitendem fahren
Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

AM, L

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Sehtest,  Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

Theorie und Praxis

 

Ausbildung

12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff

2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht

 

Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

B96

Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhängern über 750kg zGM.
  • Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg

 

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Begleitendem fahren
Vorbesitz erforderlich nein
Eingeschlossene Klassen

keine

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Theorie und Praxis

Prüfung

keine

 

Ausbildung

Gesamt: 7 Stunden á 60 Minuten

Theorie: 150 Minuten (2,5 Stunden)

 

Praxis

  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1,0 Std.)

 

Die Schulung darf bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750Kg und bis 3.500Kg zGM.

 

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Begleitendem fahren
Vorbesitz erforderlich B
Eingeschlossene Klassen

keine

Unterlagen für den Antrag

Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis)

Ausbildung

Praxis

Prüfung

Praxis

 

Ausbildung

Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunde Autobahn
  • 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Kontakt

Fahrschule Nevermann
Widumstr.11
33378 Rheda-Wiedenbrück
M. 0 174 - 710 82 86

      

T. 0 52 42 - 970 99 22
F. 0 52 42 - 970 99 21
info@fahrschule-nevermann.com
www.fahrschule-nevermann.com
 

 

qr-Code Fahrschule Nevermann