Sicherheit
in jeder Straßenlage
PKW-Klassen – B / BF17 / B96 / BE
B / BF17
Kraftwagen bis 3,5t zGM und max. 8 Sitzplätzen zzgl. Fahrer
- Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt
Mindestalter | 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Begleitendem fahren |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
AM, L |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (nur bei Ersterwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Theorie und Praxis |
Prüfung |
Theorie und Praxis |
Ausbildung
12 Doppelstunden Theorie Grundstoff / bei Erweiterung 6 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
B96
Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B
- Kraftwagen der Klasse B mit Anhängern über 750kg zGM.
- Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4250 kg
Mindestalter | 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Begleitendem fahren |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Eingeschlossene Klassen |
keine |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Theorie und Praxis |
Prüfung |
keine |
Ausbildung
Gesamt: 7 Stunden á 60 Minuten
Theorie: 150 Minuten (2,5 Stunden)
Praxis
- Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Std.)
- Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1,0 Std.)
Die Schulung darf bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.
BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750Kg und bis 3.500Kg zGM.
Mindestalter | 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei Begleitendem fahren |
Vorbesitz erforderlich | B |
Eingeschlossene Klassen |
keine |
Unterlagen für den Antrag |
Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Kopie Ausweis) |
Ausbildung |
Praxis |
Prüfung |
Praxis |
Ausbildung
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zusätzlich:
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunde Autobahn
- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit
Kontakt
Fahrschule Nevermann
Widumstr.11
33378 Rheda-Wiedenbrück
M. 0 174 - 710 82 86
T. 0 52 42 - 970 99 22
F. 0 52 42 - 970 99 21
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