Sicherheit

in jeder Straßenlage

Früher am Steuer, sicherer unterwegs! – Begleitetes Fahren (BF 17)

Autofahren ist für viele junge Menschen ein großes Ziel: unabhängig sein, selbständig werden, die Technik beherrschen. Ein Auto steuern kannst Du erst, wenn Du Deine Führerscheinprüfung bestanden hast und 18 Jahre alt geworden ist. Es gibt aber auch noch eine weitere Möglichkeit: Du meldest Dich zum sogenannten Begleiteten Fahren an und setzt Dich schon ab Deinem 17. Geburtstag hinter das Steuer!

1. Wie funktioniert das?

Zuerst meldest Du Dich ab einem Alter von 16 ½ Jahren zur Ausbildung bei uns in der Fahrschule. Dann nimmst Du an der Fahrschulung in Theorie und Praxis teil. Wenn Du die Prüfungen bestanden hast, kannst Du ab Deinem 17. Geburtstag selber ein Auto führen, wenn ein erfahrener Autofahrer Dich begleitet. Die benötigten Formulare für den Antrag zur Teilnahme am BF17 halten wir für Dich in der Fahrschule bereit. Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest, nicht älter als zwei Jahre
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

 

Wir reichen für Dich den Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle ein.

Die theoretische Prüfung kannst Du schon drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag ablegen. Und zum Geburtstag kannst Du auf dem Fahrersitz Platz nehmen!

2. Welche Vorteile hat das?

Je eher Du beginnst, umso mehr profitierst Du von der maximalen Begleitdauer. Denn Du lernst das Autofahren ganz praktisch: In schwierigen Verkehrssituationen kannst Du Deine Begleitung um Rat fragen. Mit jedem Kilometer beherrscht Du das Fahrzeug besser und entwickelst Deinen Fahrstil.

 

Eine offene Atmosphäre und ein vertrauensvoller Umgang miteinander sind die Basis für das gemeinsame Jahr im Auto. Im Idealfall ergibt sich für Fahranfänger und Begleiter ein intensiver Wissens-, Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Davon kann auch der Begleiter profitieren: Er frischt sein eigenes Wissen auf, überzeugt sich von dem Können des jungen Fahrers, man verbringt Zeit gemeinsam – das kann Spaß machen!

3. Wer kann Begleiter werden?

Die Begleiter können Eltern, Verwandte und Bekannte des Fahranfängers sein. Sie müssen für diese Rolle eine Eignung nachweisen.

 

Begleitpersonen:

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • müssen länger als fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben
  • haben die Pflicht, Führerschein und Personalausweis mitzuführen
  • müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

4. Gibt es weitere Informationen?

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann besuche doch eine unserer Informationsveranstaltungen. Fahranfänger und auch Begleitpersonen sind uns bei dem Themenabend „BF17“ willkommen!

Kontakt

Fahrschule Nevermann
Widumstr.11
33378 Rheda-Wiedenbrück
M. 0 174 - 710 82 86

      

T. 0 52 42 - 970 99 22
F. 0 52 42 - 970 99 21
info@fahrschule-nevermann.com
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